Viele Familien stehen vor einer scheinbaren Entweder-oder-Frage: Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst? Die gute Nachricht: Sie müssen sich nicht entscheiden. Die Kombinationsleistung Pflege erlaubt es, beides gleichzeitig zu nutzen – flexibel und passend zu Ihrer individuellen Situation.
Was ist die Kombinationsleistung Pflege?
Die Kombinationsleistung, oft auch Kombinationspflege genannt, ist im § 38 SGB XI geregelt. Sie richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die einen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben – also ab Pflegegrad 2. Der Grundgedanke: Sie nehmen einen Teil der professionellen Pflegesachleistung in Anspruch, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, und erhalten für den nicht genutzten Anteil weiterhin anteiliges Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder andere private Bezugspersonen.
Das bedeutet konkret: Sie müssen nicht zwischen „nur Pflegegeld“ oder „nur Sachleistung“ wählen. Sie kombinieren beide Leistungsarten so, wie es zu Ihrem Alltag passt.
Wie funktioniert die Berechnung beim anteiligen Pflegegeld?
Das Prinzip dahinter ist einfach erklärt, auch wenn es auf den ersten Blick komplex wirkt: Je mehr Prozent des monatlichen Sachleistungsbetrags Sie durch den Pflegedienst abrufen, desto weniger Prozent des vollen Pflegegeldes stehen Ihnen noch zu – und umgekehrt.
Nutzen Sie beispielsweise nur einen Teil der Ihnen zustehenden Sachleistung, bleibt der restliche Anteil als Pflegegeld erhalten. Die Pflegekasse berechnet dabei automatisch, wie viel Prozent der Sachleistung tatsächlich abgerufen wurden, und zahlt den entsprechenden Restanteil des Pflegegeldes aus. Die genauen Eurobeträge für Pflegegeld und Sachleistung unterscheiden sich je nach Pflegegrad und werden regelmäßig angepasst.
Ein vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung
Stellen Sie sich vor, ein Pflegedienst übernimmt einen Teil der Grundpflege an mehreren Tagen die Woche, während die Familie den restlichen Alltag gemeinsam bewältigt. Wird dabei beispielsweise weniger als die Hälfte der zustehenden Sachleistung genutzt, bleibt der überwiegende Teil des Pflegegeldes erhalten. Wird die Sachleistung stärker ausgeschöpft, sinkt der Pflegegeldanteil entsprechend. Die genaue Aufteilung hängt immer vom individuellen Pflegegrad und den tatsächlich abgerufenen Leistungen ab.
Vorteile der Kombinationspflege im Alltag
Die Kombinationsleistung bietet vor allem eines: Flexibilität. Das kann in verschiedenen Lebenssituationen entlastend wirken.
- Angehörige werden bei körperlich anstrengenden Aufgaben durch Fachkräfte unterstützt, bleiben aber weiterhin aktiv in die Pflege eingebunden.
- Berufstätige Angehörige können bestimmte Zeitfenster – etwa morgens oder abends – an einen Pflegedienst abgeben.
- Der finanzielle Ausgleich über das anteilige Pflegegeld bleibt teilweise erhalten, auch wenn professionelle Hilfe hinzukommt.
- Die Kombination lässt sich an veränderte Bedürfnisse anpassen, etwa wenn sich der Pflegebedarf im Verlauf erhöht.
Wechsel und Bindungsfrist beachten
Ein wichtiger Punkt bei der Kombinationsleistung: Die einmal gewählte Aufteilung zwischen Pflegegeld und Sachleistung ist nicht beliebig oft kurzfristig änderbar. In der Regel gilt eine Bindungsfrist, innerhalb derer die gewählte Kombination bestehen bleibt, bevor sie neu beantragt oder angepasst werden kann. Diese Frist dient dazu, den Verwaltungsaufwand für Pflegekassen und Pflegedienste überschaubar zu halten.
Wenn sich Ihre Situation ändert – etwa weil sich der Pflegebedarf erhöht oder eine pflegende Person zeitlich weniger verfügbar ist – lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Kombination. Eine Anpassung ist meist möglich, sollte aber gut vorbereitet sein.
Wann lohnt sich die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung eignet sich besonders dann, wenn weder eine vollständige Versorgung durch Angehörige noch eine komplette Übernahme durch einen Pflegedienst die passende Lösung ist. Das betrifft viele Familien im Alltag – etwa wenn:
- Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen möchten, aber nicht die gesamte Verantwortung tragen können.
- Bestimmte Pflegehandlungen fachliches Know-how erfordern, etwa bei zunehmender körperlicher Einschränkung.
- Berufstätigkeit, eigene Familie oder gesundheitliche Grenzen der pflegenden Person berücksichtigt werden müssen.
Wie die optimale Aufteilung im Einzelfall aussieht, hängt von vielen individuellen Faktoren ab – vom Pflegegrad über den konkreten Unterstützungsbedarf bis hin zu familiären Ressourcen. Diese Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären, in dem wir gemeinsam auf Ihre Situation schauen.
Kombinationsleistung und der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld beziehen – auch anteilig im Rahmen der Kombinationsleistung – sind regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgesehen. Dieser Termin dient nicht nur der formalen Absicherung Ihres Pflegegeldanspruchs, sondern bietet auch die Gelegenheit, die aktuelle Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.













