Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, ist das Pflegegeld oft die wichtigste finanzielle Stütze im Alltag. Doch wie hoch fällt es 2026 aus, wer bekommt es – und worauf müssen Sie achten, damit es nicht gekürzt wird? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen klaren Überblick.
Was ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Es wird an pflegebedürftige Menschen ausgezahlt, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden – also nicht allein von einem ambulanten Pflegedienst. Anders als die Pflegesachleistung ist es ein freier Geldbetrag: Sie müssen nicht nachweisen, wofür Sie ihn verwenden. Viele Familien nutzen ihn als Anerkennung für die Pflegeperson oder für zusätzliche Unterstützung im Alltag.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. 2026 gelten dieselben Beträge wie seit der letzten Erhöhung zum 1. Januar 2025 – eine weitere Anpassung ist erst für 2028 vorgesehen:
- Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Stattdessen steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu, den Sie zweckgebunden für anerkannte Unterstützungsangebote einsetzen können.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Anspruch haben Sie, wenn ein Pflegegrad von 2 bis 5 anerkannt ist und die Pflege zu Hause sichergestellt wird. Voraussetzung ist ein Antrag bei der Pflegekasse und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der den Pflegegrad feststellt. Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt – diese kann frei entscheiden, wie sie es einsetzt.
Pflegegeld, Sachleistung oder beides?
Wer einen ambulanten Pflegedienst einsetzt, nutzt die sogenannte Pflegesachleistung. Beides lässt sich auch kombinieren: Nehmen Sie den Pflegedienst nur teilweise in Anspruch, erhalten Sie den nicht genutzten Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt (Kombinationsleistung). So lässt sich professionelle Unterstützung – etwa für die morgendliche Körperpflege – mit der Pflege durch Angehörige verbinden.
Sie überlegen, einen Pflegedienst in Neuss, Kaarst oder Meerbusch einzubinden? Fragen Sie unverbindlich an – wir beraten Sie zur passenden Kombination.
Wie wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Es ist steuerfrei und muss nicht abgerechnet werden. Wichtig: Die Zahlung läuft weiter, solange die gesetzlichen Pflichten erfüllt werden – dazu gehört der regelmäßige Beratungseinsatz.
Wichtig: der Beratungseinsatz als Voraussetzung
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss ab Pflegegrad 2 regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen – einen Hausbesuch durch eine Pflegefachkraft. Wird er versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Wie das genau abläuft, lesen Sie in unserem Ratgeber Beratungseinsatz nach §37.3: Pflicht, Fristen und Ablauf.
Fazit
Das Pflegegeld bleibt 2026 stabil: 347 bis 990 Euro je nach Pflegegrad, frei verwendbar und steuerfrei. Damit es zuverlässig fließt, sollten Sie den Beratungseinsatz im Blick behalten – und prüfen, ob eine Kombination mit einem Pflegedienst Ihre Situation erleichtert.








